Auch wenn uns der Frühling bereits kurzzeitig begrüßt hat, schneit es nun wieder in Teilen Deutschlands. In Fällen solcher Kälteeinbrüche mit Schneeglätte gilt selbst im April Winterreifenpflicht. Die Faustregel, nach der Winterreifen von Oktober bis Ostern aufgezogen werden sollen, ist lediglich ein Richtwert und hat keine rechtliche Bedeutung. Die hierzulande geltende „situative Winterreifenpflicht“ verlang bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen. Wer bereits auf Sommermodelle gewechselt hat, muss das Auto im Zweifel stehen lassen. Wollt ihr euer Auto dennoch nutzen, habt ihr keine andere Wahl, als die Winterreifen wieder aufzuziehen – zumindest, wenn ihr rechtlich geschützt bleiben wollt. Bei einem Unfall kann es anderenfalls Probleme mit der Versicherung geben. Außerdem drohen bei Missachtung der situativen Winterreifenpflicht 60 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Abgesehen davon solltet ihr eure Sommerreifen schonen, denn sie verlieren an Leistungsfähigkeit, wenn die Temperaturen sinken. Dies kann zu einer erhöhten Brüchigkeit führen und ihre Effizienz auf Schnee verringern. Im Vergleich zu Winterreifen ist ihr Bremsweg bei kaltem Wetter länger.
Allerdings solltet ihr andersherum auch nicht im Sommer mit Winterreifen fahren. Obwohl es kein ausdrückliches Verbot gibt, Winterreifen im Sommer zu nutzen, können sie bei warmem Wetter ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Sie neigen dazu, sich schneller abzunutzen, was zu einer signifikanten Verlängerung des Bremswegs führt. Wenn also der Frühling endgültig kommt – und voraussichtlich auch bleibt – könnt ihr (wieder) auf die Sommerbereifung wechseln.